Gemeinsam Zukunft gestalten!

Kooperation Jugendhilfe und Schule

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Die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule ist eine Aufgabe der Zukunft. Auf Seiten der Jugendhilfe ist sie gesetzlich verankert in § 81 SGB VIII sowie in § 7 Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW. Für Schule findet sich eine Verpflichtung in § 5 Schulgesetz NRW.

Vor dem Hintergrund der genannten gesetzlichen Vorgaben, eines zunehmenden umfassenderen Bildungsverständnisses, einer deutlich höheren Bedeutung der vorschulischen Bildungsförderung, der Ganztagsschulentwicklung und der Verpflichtung zur Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule steht Mindful Schulen als Kooperationspartner zur Verfügung.

In den vergangenen Jahren haben wir gemeinsam mit Schulen aller Altersgruppen, von der Grundschule bis zum Berufskolleg erfolgreich Projekte verwirklicht: Gemeinsame Klassenfahrten, unzählige erlebnispädagogische Projekte zur Stärkung der Sozial- und Selbstkompetenz, Arbeitsgemeinschaften, Medienprojekte, Service Learning, Demokratiepädagogik, Streitschlichtung, Lernbegleitung und vieles mehr.

Gerne entwickeln wir auch gemeinsam mit Ihnen Projektideen für Ihre Schule.